Aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 26.02.2025
Haushalt 2025 ist mit Ausnahme des Finanzplanes genehmigt
Die Rechtsaufsichtbehörde des Landratsamtes hat die Gesetzmäßigkeit des Haushaltes mit Ausnahme des Finanzplanes genehmigt. Diese Entscheidung nahm der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung zur Kenntnis.
Wichtiges Thema in der jüngsten Gemeinderatssitzung war erneut der Haushalt 2025. Die Rechtsaufsichtbehörde des Landratsamtes Karlsruhe hat die Gesetzmäßigkeit des Haushaltes genehmigt, allerdings mit Ausnahme des Finanzplanes bzw. der Kreditaufnahme. „Es ist noch nicht genügend für die Konsolidierung des Haushaltes getan worden“, stellte Bürgermeister Christian Stalf in der Sitzung fest. Das bedeute, dass die Haushaltskonsolidierung weitergehen müsse. „Wir erfüllen die Vorgaben der Rechtsaufsichtsbehörde nicht“, betonte er. Mittlerweile seien etwa interne Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die sich mit den Personalkosten und der Kinderbetreuung in Waldbronn beschäftigen. Auch hier gebe es Optimierungsbedarfe. Philippe Thomann, Fachbereichsleiter Finanzen, ergänzte, dass die Rechtsaufsichtsbehörde ein Haushaltskonsolidierungskonzept bis zum 30.09.2025 erwartet. „Die Rechtsaufsichtbehörde hat auf Grund des Zahlungsmittelüberschusses aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Haushaltsplans 2025 von rund 6,8 Mio. Euro die Kreditaufnahme 2025 nicht genehmigt“, erläuterte Thomann. Es stünden der Verwaltung ausreichend Finanzierungsmittel für die Investitionen im laufenden Jahr zur Verfügung, so die Argumentation der Rechtsaufsichtsbehörde (vgl. auch Amtsblatt vom 27.02.2025, Seite 14).
Das Problem am Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Jahres 2025 sei, so Thomann weiter, dass dieser auf außergewöhnlich hohe einmalige Einzahlungen aus der Gewerbesteuer 2025 zurückzuführen sei. 2027 würden dadurch die Auszahlungen für die Kreisumlage und die Finanzausgleichsumlage erheblich ansteigen und die Einzahlungen aus Schlüsselzuweisungen würden sich verringern. 2027 sei deshalb ein Zahlungsmitteldefizit aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von rund 6,8 Mio. Euro veranschlagt. Dieses Defizit dürfe aber nicht durch Kreditaufnahmen finanziert werden, da Kreditaufnahmen nur für Investitionen zulässig seien. Das Zahlungsmitteldefizit aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Jahres 2027 müsste somit aus der vorhandenen Liquidität aus Vorjahren bezahlt werden. Die Verwaltung müsse also den Zahlungsmittelüberschuss als liquide Mittel zurücklegen, um 2027 das Liquiditätsdefizit finanzieren zu können. Wenn die Gemeinde die veranschlagten Investitionen des Jahres 2025 dagegen aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit finanzieren, könnten für das Jahr 2027 entsprechend weniger liquide Mittel zurückgelegt werden. Die Rechtsaufsichtsbehörde führt deshalb aus, dass der Stand der liquiden Mittel der Gemeinde 2027 negativ werden würde und die Gemeinde sich somit über Kassenkredite finanzieren würde, was unzulässig sei. Der Finanzplan 2026-2028 sei deshalb nicht gesetzmäßig.
Ein neuer Standort für die Kita Waldhöhle
Der derzeitige Betrieb für die Kita Waldhöhe in den Systembauten läuft Sommer aus. Daher soll die Verwaltung prüfen, inwieweit die Kita in neuen Containern untergebracht werden kann und insbesondere auch, an welchem Standort – so beschlossen vom Gemeinderat.
Doch der Reihe nach: Der Kindergarten Waldhöhle, der derzeit in Systembauten untergebracht ist, wird von Impuls Management betrieben. Diese sollen auch nach der Fertigstellung den Betrieb der neuen Kita im Rück II übernehmen. Der Mietvertrag über die Fläche, auf dem die Systembauten derzeit stehen, ist von der Katholischen Kirchengemeinde fristgerecht wegen Eigenbedarf zum 31.08.2025 gekündigt worden. Der Mietvertrag für die Container läuft ebenfalls im Sommer aus. Es muss also schnellstmöglich eine Lösung für den reibungslosen Weiterbetrieb des Kindergartens gefunden werden. Zahlreiche Eltern taten diesbezüglich ihren Unmut in der Sitzung kund und stellten insbesondere mit Blick auf den zeitlichen Rahmen und die weitere Vorgehensweise viele Fragen. Eine Umverteilung der Kinder, insbesondere der VÖ-Kinder, soll nach dem Wunsch der Eltern vermieden werden.
Die anschließende Diskussion im Gremium drehte sich um einen möglichen Standort für eine Containerlösung. Angedacht sind der Standort Wiesenstraße, Außengelände Freibad, Zwerstraße, Bahnhofstraße, Festhalle oder das ehemalige Hotelgrundstück im Rück II. Alle möglichen Standorte, so die Verwaltung, haben ihre Vor- und Nachteile. Die Verwaltung soll nun bis zur nächsten Sitzung die einzelnen Standorte prüfen. Zudem soll noch ein Antrag der Aktiven Bürger und der SPD geprüft werden. Diese könnten sich ein dauerhaftes Gebäude in Holz-Modulbauweise auf dem bereits dafür vorgesehenen Grundstück im Rück II vorstellen (neben dem ehemaligen Hotelgrundstück).
Schlussendlich müssen nun die Vorschläge und Standorte von der Verwaltung geprüft werden. Eine Entscheidung soll in der März-Sitzung getroffen werden.
Grünes Licht für Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Gemeinsames Feuerwehrhaus“
Der Gemeinderat hat mehrheitlich bei drei Gegenstimmen beschlossen, den Bebauungsplan „Gemeinsames Feuerwehrhaus“ aufzustellen und damit das Bebauungsverfahren einzuleiten.
Die grundsätzliche Entscheidung, ein gemeinsames Feuerwehrhaus zu bauen, ist bereits 2017 getroffen worden. Die Standortentscheidung zugunsten der Fleckenhöhe ist in der Gemeinderatssitzung vom 16.11.2022 beschlossen worden. Um ein Feuerwehrhaus an diesem Standort planen zu können, ist planungsrechtlich ein Bebauungsplan mit Aufstellungsbeschluss nötig. Bürgermeister Christian Stalf warb daher um den Beschluss, dieser sei „dringend erforderlich, die Gemeinde gerate sonst zeitlich noch mehr in Verzug“. Die Größe des zu planenden Gebiets beträgt 12 000 Quadratmeter. Anvisierter Baubeginn ist 2028.
Marc Purreiter (Bündnis 90/die Grünen) befürwortet den Beschluss und den Standort. Ebenso Jürgen Kussmann (CDU) und Jens Puchelt (SPD). Beate Maier-Vogel (Bündnis 90/Die Grünen) lehnt den Beschluss mit der Begründung ab, die Fleckenhöhe sei kein geeigneter Standort. Dieser Argumentation schließt sich Kurt Bechtel (Freie Wähler) an, man wisse ja noch nicht einmal, ob alle Grundstückseigentümer bereit seien, ihre benötigten Grundstücke an die Gemeinde zu verkaufen.
