02.09.2026
Brennholzbestellung Schlagraum 2027 für die Bürger der Gemeinde Waldbronn
Die Holzeinschlagsaison beginnt bald. Deshalb ist es notwendig den Brennholzbedarf zu ermitteln. Das Bestellverfahren für Schlagraum ist wie in den Vorjahren. Die Bestellung erfolgt schriftlich oder als Scan per Mail (liegenschaftsamt@waldbronn.de) über das Liegenschaftsamt im Rathaus. Das Formular für die Brennholzbestellung für Schlagraum liegt zusammen mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gemeinde Waldbronn für den Verkauf von Flächenlosen (Schlagraum) aus dem Gemeindewald am Infopoint im Rathaus aus. Außerdem besteht auch die Möglichkeit den Bestellvordruck sowie die AGB´s und Informationen zum Datenschutz im Internet unter www.waldbronn.de einzusehen, herunterzuladen und ausgefüllt im Rathaus abzugeben. Der Bestellvordruck verweist auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gemeinde Waldbronn für den Verkauf von Flächenlosen (Schlagraum) aus dem Gemeindewald. Die AGB Fl werden vom Käufer bei der Bestellung schriftlich anerkannt. Dieses Vorgehen ist aus Gründen der Rechtssicherheit und der PEFC Zertifizierung des Gemeindewalds erforderlich. Bei Rückfragen zur Bestellung wenden Sie sich bitte direkt an Förster Stolz während der Sprechstunde im Rathaus Rheinstetten, Bürgerbüro, immer Dienstag von 10.00 bis 12.00 Uhr, Tel.: 07242-9514 259. Die Vergabe der einzelnen Lose erfolgt durch den Revierleiter. Die Bestellung ist verbindlich! Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde lediglich Holz für den privaten Gebrauch verkauft, gewerbliche Bestellungen werden nicht berücksichtigt. Die Frist für die Brennholzbestellung Schlagraum endet am 24.09.2026, später eingehende Bestellungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Preise für Brennholz Einschlagsaison 2026/2027 Schlagraum: Gibt es in liegender Form, d.h. das nach der Holzernte im Bestand verbliebene liegende Holz darf aufgearbeitet werden. Oder alternativ in stehender Form, d.h. die farblich markierten Bäume werden durch den Selbstwerber gefällt und aufgearbeitet. Nur für erfahrene Motorsägenführer. Es ist besondere Vorsicht beim Fällen erforderlich. Die Unfallverhütungsvorschriften müssen zwingend eingehalten werden. Holz unter 8 cm Durchmesser muss im Wald verbleiben. Preise je nach Holzart, Holzmenge und Gelände, ab 5,-- Euro/rm Allgemeines zur Brennholzaufarbeitung Behandlung von Brennholz Lufttrockenes Holz (20 % Feuchte) hat einen etwa doppelt so hohen Heizwert wie frisch eingeschlagenes. So ist es möglich mit 1 Ster Schichtholz je nach Wirkungsgrad der Feuerung etwa 160 – 180 l Heizöl zu ersetzen. Das Holzlager sollte den Brennstoff vor Regen schützen, aber eine gute Luftzirkulation gewährleisten. Kleine Scheite trocknen schneller, bieten dem Feuer eine größere Angriffsfläche und entzünden sich besser als grobes Material. Bei trockenem Brennstoff sind zudem Probleme wie Nachbarschaftsbelästigung oder Glanzrußbildung nahezu auszuschließen. Holz ist eine echte Alternative zu anderen Brennstoffen sowohl aus ökologischer wie auch ökonomischer Hinsicht. Motorsägenkurse Aufgrund der hohen Unfallgefahr bei Motorsägenarbeiten ist es notwendig die Sachkunde beim Umgang mit der Motorsäge nachzuweisen. Dafür ist ein zweitägiger Motorsägenkurs notwendig. Hier wird neben der sachgemäßen Handhabung auch die Wartung und Pflege der Maschinen geschult. Abdeckung Im Wald kurzfristig zwischengelagertes Holz darf nicht mit Folie o.ä. abgedeckt werden. Holzdiebstahl Leider kommt es immer wieder zum Diebstahl von aufgearbeitetem, im Wald zwischengelagerten Brennholz. Deshalb ist es ratsam nach Aufarbeitung das Holz möglichst schnell abzufahren. Wichtig!!! Im Falle eines Unfalles bitte die Notrufnummer 112 benutzen.